Anwaltskosten

 Anwaltskosten in Polen

 Unsere Vergütung sowie alle weitere Kosten bemessen wir immer objektiv an dem Zeit- und Arbeitsaufwand, der mit dem konkreten Fall verbunden ist.

Kosten stellen wir unseren Mandanten immer überschaubar und detailliert zur Kenntnis und berechnen diese nach der ausdrücklichen Entscheidung des Mandanten und Mandatsübernahme. Aus diesem Grund würden wir auch Ihnen hierzu gerne aushelfen und die finanziellen Angelegenheiten eines Prozesses in Polen schildern.

Vorverfahren / außergerichtliche Vertretung
Mit dem Begriff „Vorverfahren“ ist die Überprüfung der Sache- und Rechtslage des Falls sowie Versendung einer Zahlungsaufforderung an den Schuldner zu verstehen, in der wir die fällige Leistung und die damit verbundenen Verzugszinsen angeben, sowie die endgültige Zahlungsfrist festlegen. Natürlich führen wir mit dem Schuldner bzw. mit seinen Rechtsanwälten den erforderlichen Schriftverkehr und tauschen die Argumente sowie die einschlägige Begründung aus.
In diesem Stadium beraten wir die Mandanten zu anderen erforderlichen Schritten, wie z.B. Inverzugsetzung, Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung des Vertrags.
In dem Vorverfahren kann der Gläubiger nur in einem gewerblichen Verhältnis mit dem Schuldner einen Pauschalbetrag in Höhe von 40,00 EUR für jede fällige Rechnung erstattet erhalten. Eine Festsetzung von anwaltlichen Kosten nach dem RVG wie das der Fall in Deutschland ist, ist in Polen nicht möglich.
Wir berechnen für unsere Beratung und Vertretung im Rahmen des Vorverfahrens mit einen pauschalierten Betrag in Höhe von 240,00 EUR netto.

PROZESSKOSTEN
Anwaltskosten

Die Anwaltskosten in dem polnischen Prozess sind ähnlich dem deutschen RVG gesetzlich bestimmt und werden anhand folgender Tabelle übersichtlich dargestellt:

 Die Anwaltskosten hängen somit immer von dem Gegenstandswert ab, wobei die jeweiligen Beträge in einem bestimmten Bereich „ab-bis“ fallen.
Die Anwaltskosten werden in dem gerichtlichen Urteil festgelegt und auf die verlierende Partei auferlegt. Damit unterliegen sie auch der Zwangsvollstreckung zusammen mit der Hauptforderung.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir unsere Vergütung nach den Bestimmungen des deutschen RVG berechnen können und zwar sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Sie sollen allerdings in Erwägung ziehen, dass das Gericht immer die polnische Regelung zur Anwendung nehmen wird. Eine Abrechnung nach dem deutschen Kostenrecht ist für die deutschen Rechtsschutzversicherungen besonders vorteilhaft.

Gerichtskosten
Die Gerichtsgebühr in Polen beträgt grundsätzlich 5% des Gegenstandswertes.
Bei Forderungen in Gesamthöhe von bis zu 20.000,00 PLN (ca. 5.000,00 EUR) kann man ein besonderes vereinfachtes Mahnverfahren einleiten, in dem folgende Gerichtsgebühren zu tragen sind:
 

 

Ähnlich wie die Anwaltskosten, wird die Gerichtsgebühr in dem gerichtlichen Urteil festgelegt und auf die verlierende Partei auferlegt.

Zusätzliche Kosten
•   Vollstreckungskosten – zu den Vollstreckungskosten gehören Anzahlungen für den Gerichtsvollzieher zur Aufnahme seiner Handlungen, vor allem Ermittlung des Vermögens des Schuldners und Durchführung der Pfändung, sowie Anwaltskosten, die ein Viertel der prozessualen Anwaltsgebühr betragen;
•   Übersetzungskosten – für den Prozess in Polen müssen alle Unterlagen vereidigt ins Polnische übersetzt werden;
•   Vollmachtsgebühr (Stempelsteuer) – diese beträgt 17,00 PLN (ca. 4,00 EUR);
•   Reisekosten – für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen am Standort unserer Kanzlei in Stettin berechnen wir keine zusätzliche Kosten. Anders ist der Fall bei Gerichtsterminen außerhalb von Stettin und zwar:

  • wir berechnen 50,00 EUR netto für einen Gerichtstermin, bei dem unserer Vertreter erscheinen wird;
  • wir berechnen 300,00 EUR netto für einen Gerichtstermin in dem wir persönlich erscheinen, was bei überdurchschnittlich komplexen Fällen und bei Vernehmung deutschsprachiger Zeugen der Fall ist.


Bei Kooperationen, die einen langfristigen Charakter haben können und die eine Vielzahl von Fällen zum Gegenstand haben, sind wir bereit auch andere Modelle in Erwägung zu ziehen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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