Rechtsschutzabrechnung

Abrechnung durch Ihren Rechtsschutz



Rechtsschutzversicherung aus Deutschland

Unsere Erfahrung zeigt, dass die deutschen Rechtsschutzversicherungen im Ausland (somit auch in Polen) gerne nach den deutschen RVG-Regeln abrechnen und Versicherungsschutz für die Versicherungsfälle in Polen übernehmen. 

Aus diesem Grund können wir Mandanten vertreten, die über eine solche Rechtsschutzversicherung verfügen. Wir nehmen gerne mit Ihrem Rechtschutz Kontakt auf und melden Ihren Fall an. Damit erhält Ihre Rechtsschutzversicherung eine überschaubare Beschreibung der Angelegenheit sowie kompetente Schilderung des Sachverhaltes aus Perspektive des polnischen Rechts. 

Gern können wir auch direkte Zusammenarbeit mit den Rechtsschutzversicherern aufnehmen und die Mandanten in Polen begleiten.


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