Arbeitsrecht

Das polnische Arbeitsrecht

Wir beraten unsere Mandanten auf Gebieten des polnischen, deutschen und internationalen Arbeitsrechts. Wir beraten komplex die deutschen  Firmen aus allen Branchen im Bereich der rechtlichen Beschäftigungsaspekte in Polen. Fachlich deckt dies auch das gesamte internationale Sozialversicherungs- und Steuerrecht ab. Relevant sind für unsere Mandanten häufig Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmern, sowie zu den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten der Beschäftigung in einem anderen Land.
Unsere deutsch-polnische Anwaltskanzlei übernimmt die laufende arbeitsrechtliche Betreuung in Polen und Deutschland, einschließlich Vertretung vor den Arbeitsgerichten in beiden Länder. Wir begleiten die Geschäftsführung und Personalleitung bei allen Fragen des Personalwesens und stehen Ihnen in den alltäglichen arbeitsrechtlichen Fragen ebenso zur Seite wie bei der Entwicklung von Strategien und Lösungen in komplexen Rechtsfragen.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:
•    Rechtliche Problematik der Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung zwischen Deutschland und Polen,
•    Anstellung und Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern,
•    Übernahme von Arbeitnehmern, Umstrukturierung und Reintegration von Arbeitnehmerteams,
•    Internationales Arbeitsrecht und deutsch-polnisches Sozialversicherungsrecht,
•    Massenentlassungen,
•    Analysen und Durchsichten der Arbeitnehmerdokumentation, wie beispielsweise Arbeits- und Vergütungsverordnungen, Grundsätze der Ethik sowie betriebliche Politik,
•    Erstellung von individuellen Arbeits-, Kooperations-, Manager- und Wettbewerbsverträgen nach dem deutschen und polnischen Recht,
•    Beratung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit den tariflichen Arbeitsverhältnissen, darunter mit Tarifverträgen und sonstigen kollektiven Vereinbarungen, die zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften in Polen und Deutschland abgeschlossen werden,
•    Auflösung des Arbeitsverhältnisses,
•    Prozessvertretung vor Arbeitsgerichten aller Instanzen,
•    Angelegenheiten betr. Arbeitssicherheit sowie Schutz für ausgewählte Arbeitnehmergruppen (z.B. für Schwangere),
•    Organisation und Abrechnung der Arbeitszeit.


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