Polnisches Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht in Polen

Das polnische Gesellschaftsrecht ist im wesentlichen von dem deutschen Recht geprägt.

Insbesondere die polnische GmbH ist der deutschen in vielen Hinsichten ähnlich. Auch die weiteren polnischen Gesellschaftsformen wie Sp.J. (polnische OHG), Sp. z o.o. Sp. K. (GmbH & Co. KG), sowie S.A. (deutsche AG) entsprechen im wesentlichen den in Deutschland bekannten Formen.
Polnische Gesellschaften

Unsere Anwaltskanzlei in Polen (Stettin, Warschau) und Deutschland (Berlin, Düsseldorf) berät Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten nach dem deutschen und nach dem polnischen Gesellschaftsrecht.

Unser Team von Anwälten unterstützt Sie bei der Gründung von Gesellschaften in Polen und Deutschland einschließlich sämtlicher hiermit einhergehender rechtlichen Formalitäten. Wir wählen mit Ihnen gemeinsam die für Ihr Unternehmen passende Rechtsform aus und erstellen nach Analyse Ihrer Bedürfnisse den auf Sie zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag nach dem jeweils andwendbaren Recht. Insbesondere ist die Beratung in Konfliktumständen zwischen den Gesellschaften. Prozessuale und Rechtliche Beratung ist oft unter dem Zeitdrück und im Interesse des funktionierenden Betriebes zu führen.
In unserer Beratung berücksichtigen wir Unterschiede zwischen dem deutschen und polnischen Recht. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Gestaltung von Geschäftsführer- oder Vorstandsanstellungsverträgen. Unsere Kanzlei betreut Mandanten bei der Erstellung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Verträge, Gesellschaftsbeschlüsse und begleitet sie bei der Abhaltung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen und Vereinsversammlungen nach dem deutschen oder dem polnischen Recht.
Wir bieten rechtliche Beratung ebenfalls auf dem Gebiet des Unternehmenskaufs in Polen und Deutschland. Der Unternehmenskauf, der Unternehmensverkauf und die Umwandlung von Unternehmen sind derzeit wichtige Themen im Fokus der Unternehmensentwicklung in Polen und Deutschland.
Wir beraten Unternehmen mit polnischer und ausländischer Beteiligung u.a. in den nachfolgenden Bereichen:
•    Rechtsberatung zur Gründung in Polen: Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft als GmbH des polnischen Rechts
•    Beratung zur Rechtsformwahl der Gesellschaft in Polen im Vergleich zum deutschen Recht
•    Beratung zum Kapitalgesellschaftsrecht in Polen, insbesondere S.A., Sp. z o.o., Sp. k., s.c. (AG, GmbH, KG, GbR)
•    Gestaltung von Gesellschaftsverträgen in polnischer und deutscher Sprache und Anpassung der deutschen Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen an das polnische Recht
•    Verhandlung und Erstellen von Anstellungsverträgen der Vertretungsorgane der Gesellschaft (Geschäftsführer-Anstellungsvertrag)
•    Erstellen einer Geschäftsordnung
•    Beratung zum sozialrechtlichen Status des ausländischen Geschäftsführers in Polen
•    Beratung zu Haftungsfragen der Vertretungsorgane und der Gesellschafter in Polen
•    Begleitung von Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen in Polen und Erstellen der Niederschriften der ordentlichen Beschlüsse(z.B. bei der Ernennung, der Abberufung vom Geschäftsführer, der Feststellung vom Jahresabschluss) sowie der außerordentlichen Beschlüsse (Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Umwandlung, usw.)
•    Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Kontrollmaßnahmen der polnischen Tochtergesellschaft durch die ausländische Muttergesellschaft
•    Klärung von Rechtsfragen im internationalen Gesellschaftsrecht
•    Beratung und Regelungen zur Unternehmensnachfolge in Polen
•    Durchführung von internationalen und nationalen Umstrukturierungen von Gesellschaften: Umwandlung von Gesellschaften, grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen
•    Beratung und Vertretung bei allen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen in Polen, insbesondere zwischen Gesellschaftern oder zwischen einem ausländischen Gesellschafter und der polnischen Gesellschaft
•    Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung vom Verlust in Höhe der Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapitals
•    Durchführung von Gesellschaftsauflösungen und -liquidationen


Geschäftsführerhaftung Polnische GmbH / Spzoo


Die Haftung des Vorstands für Steuerpflichten einer polnischen Sp. z o. o. oder spółka akcyjna kann zu einer Versteigerung des privaten Vermögens der Vorstandsmitglieder zur Tilgung von Steuerrückständen führen. Die Abberufung aus dem Vorstand, der Rücktritt von der Funktion und der Wechsel des Vorstands bedeuten in Polen nicht automatisch, dass die Personen, welche im neuen Vorstand nicht mehr anwesend sind, von der Haftung befreit sind.

Für welche Steuerschulden haftet der Vorstand in Polen?

Geschäftsführerhaftung Polnische GmbH Spzoo

Die Haftung des Vorstands für Steuerpflichten einer polnischen Sp. z o. o. oder spółka akcyjna kann zu einer Versteigerung des privaten Vermögens der Vorstandsmitglieder zur Tilgung von Steuerrückständen führen.


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Haftung für Schulden

Damit eine Steuerbehörde die Entscheidung über die Haftung eines Vorstandsmitglieds für Steuerpflichten der Gesellschaft erlassen kann, müssen in Polen 2 Bedingungen erfüllt werden


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Polnische Kommanditgesellschaft und die Körperschaftssteuer


Der polnische Gesetzgeber hat vor kurzem angekündigt eine tiefgreifende Änderung des Steuersystems vorzunehmen – die polnischen Kommanditgesellschaften sollen mit dem Körperschaftssteuer belegt werden.

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