Gerichtsverfahren

Prozessverfahren in Polen

 Wir begleiten unsere Mandanten vor den polnischen, deutschen und vor internationalen Gerichten.

Prozess in Polen

 Unser Team von Anwälten vertritt Mandanten in gerichtlichen Verfahren in Polen. Von Durchsetzung von Ansprüchen, Zeugenvernehmung in fremden Sprachen bis zur Zwangsvollstreckung im Ausland sowie Abwendung von Klage, verfügen wir über Erfahrung in der internationalen Prozessführung.

Der Weg eines ausländischen Unternehmens zu dem polnischen Zivilprozess führt am häufigsten aus zwei Gründen:
  • vertragliche Vereinbarung des Gerichtsstandes in Polen, oder
  • Zuständigkeit kraft Gesetzes: das ist beispielweise der Fall, wenn ausländischer (z.B. deutscher) Käufer eine Ware in Polen erwirbt oder auch bei Verkehrsunfällen.
Unsere Kanzlei führt Ihren kompletten Gerichtsprozess landesweit in Polen in der polnischen Sprache und informiert unsere Mandanten in der deutschen Sprache jederzeit umfassend über den Stand des Gerichtsverfahrens. Sie werden immer auf dem Laufenden gehalten.
Neben dem Zivilprozess, vertreten wir unsere Mandanten auch als Strafverteidiger vor polnischen Behörden. Ein deutschsprachiger Anwalt in Polen ist eine entscheidende Hilfe sowohl in dem Vorverfahren bei der Staatsanwaltschaft, als auch nach der Klageerhebung bei dem Gericht.

Inkasso und Vollstreckung

in Polen

Wir übernehmen das Mahnwesen, die Anerkennung von ausländischen Urteilen sowie die Durchführung der Vollstreckung

Anwaltskosten in Polen


Kosten stellen wir unseren Mandanten immer überschaubar und detailliert zur Kenntnis zusammen.

Rechtsschutz-versicherung

Die Rechtsschutz-versicherungen in Polen rechnen gerne nach den deutschen RVG-Regeln ab, und übernehmen Versicherungsschutz auch in Polen.

Export aus Polen nach Deutschland. Zuständiges Gericht

Verträge, die mit polnischen Parteien abgeschlossen werden, sollen bestimmen, vor dem Gericht welchen Landes aufgrund des Vertrags möglicherweise auftretende Rechtsstreite entschieden werden


Weitere Information herunterladen:

Zuständigkeit Kraft Gesetzes

Falls die Parteien keinen Vertrag bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit abgeschlossen haben, dann sollten Klagen in der Regel vor den Gerichten des Landes erhoben werden, in dem der Angeklagte seinen Sitz hat.


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