Vergütung

Vergütung

Unsere Vergütung sowie alle weitere Kosten bemessen wir immer objektiv an dem Zeit- und Arbeitsaufwand, der mit dem konkreten Fall verbunden ist.

Kosten stellen wir unseren Mandanten immer überschaubar und detailliert zur Kenntnis und berechnen diese nach der ausdrücklichen Entscheidung des Mandanten und Mandatsübernahme.


Für die Durchführung eines Mandats in Polen, sollen Sie immer folgende Kosten in Erwägung ziehen:

  • Anwaltshonorar (das können wir sowohl nach der deutschen als auch nach der polnischen RVG-Bestimmungen berechnen);
  • Gerichtsgebühr (diese Gebühr stellt grundsätzlich 5% des Streitwerts dar);
  • Stempelsteuer für die Vollmachtserteilung (das sind 17,00 PLN d.h. ca. 4,00 EUR);
  • Übersetzungskosten (polnische Behörden und Gerichte dürfen nur anhand von Unterlagen in polnischer Sprache arbeiten);
  • gerichtliche Auslagen (z.B. Dolmetscher, Gutachter, Zeugen);
  • Vollstreckungskosten (Auslagen des Gerichtsvollziehers);
  • Reisekosten.


Alle oben erwähnten Kosten werden nach dem polnischen Prozessrecht in dem gerichtlichen Urteil festgelegt und auf die verlierende Partei auferlegt.

Bei Kooperationen, die einen langfristigen Charakter haben können und die eine Vielzahl von Fällen zum Gegenstand haben, sind wir bereit auch andere Modelle in Erwägung zu ziehen. Weitere Informationen zu dem Anwaltshnorar finden Sie hier.


MEHR INFORMATIONEN ZU DEN KOSTEN

Anwaltskosten

Kosten stellen wir unseren Mandanten immer überschaubar und detailliert zur Kenntnis und berechnen diese nach der ausdrücklichen Entscheidung des Mandanten und Mandatsübernahme. sein.


Weitere Informationen:

Rechtsschutz

Die deutschen Rechtsschutzversicherungen im Ausland (somit auch in Polen) gerne nach den deutschen RVG-Regeln abrechnen und so den Versicherungsschutz für die Versicherungsfälle in Polen übernehmen.

Weitere Informationen:

Share by: