Immobilienrecht

Immobilierecht in Polen

Das Immobilienrecht bzw. Grundstücksrecht bildet i den Oberbegriff für alle Rechtsbereiche, die mit dem Erwerb, der Übertragung, der Belastung und der Nutzung einer Immobilie bzw. Eigentumswohnung in Zusammenhang stehen. Dabei sieht das Immobilienrecht / Grundstücksrecht nicht nur den Eigentumserwerb an Grundstücken, sondern auch an Wohnungen vor.
Das polnische Grundstücks- und Immobilienrecht beinhaltet alle Rechtsfragen rund um den Bereich Grundstück.

Im engeren Sinne beinhaltet das polnische Grundstücksrecht schwerpunktmäßig Rechtsfragen zu dem Grundstückskaufvertrag und den sogenannten dinglichen Rechten an Grundstücken.
In Polen können Grundstücke direkt von einem Eigentümer oder aufgrund der Vermittlung eines Maklers erworben werden. Die Vermittlung im Grundstücksverkehr ist in Polen gesetzlich geregelt und ein polnischer Makler muss über eine Lizenz verfügen.
Auf dem Gebiet des internationalen, deutsch-polnischen Immobilienrechts prüfen wir für unsere Mandanten alle für sie relevante Fragen in beiden Länder.

Im Immobilienrecht spezialisieren wir uns insbesondere auf:
•    Auswertung von Ankauf und Verkauf der Immobilien, u.a. der Wohnungsbauverträgen
•    Verfassen und Beratung bei dem Abschluss der Immobilienverträge
•    Einholen von Erwerbserlaubnis für Immobilien in Polen im Falle eines ausländischen Käufers
•    Rechtsanalyse einer Immobilie
•    Vertretung im Grundbuchverfahren
•    Vertretung in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des polnischen Sachenrechts, u.a. Ersitzung, Bestellung einer Dienstbarkeit, Bestimmung der rechtlichen Lage einer Immobilie, Immobilienteilung.


Immobilienerwerb in Polen durch EU-Bürger

Eine Aufteilung zwischen polnischen und EU-Bürger gibt es nicht, sodass auch die EU-Bürger Freiheit in diesem Zusammenhang genießen.


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"Das ewige Nießbrauchrecht" in Polen

In den polnischen Grundbüchern kann man relativ oft den Begriff „ewiges Nießbrauchsrecht“ anstatt Eigentumsrecht finden. 


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Immobilienerwerb in Polen durch EU-Bürger


Obwohl Polen bereits seit fast 20 Jahren in der Europäischen Union Mitgliedsstaat ist, sind die Preise von Immobilien mit den Preisen in westlichen EU-Länder weiterhin nicht vergleichbar und aus diesem Grund kann ein Immobilienerwerb in Polen eine sichere und wichtige Investitionsmöglichkeit darstellen.

In diesem Zusammenhang ist wichtig zu betonen, dass die EU-Bürger grundsätzlich die ganze Freihat besitzen eine Immobilie in Polen zu erwerben. Eine Aufteilung zwischen polnische und EU-Bürger gibt es nicht mehr, sodass auch die EU-Bürger Freiheit in diesem Zusammenhang genießen.


Auch in Polen, sowie in Deutschland, muss die Immobilienerwerb durch einen polnischen Notar abgewickelt werden. Vor diesem Termin ist es ratsam die Rechtslage des Grundbuches zu prüfen sowie die eventuelle Bestimmung der Immobilien in dem lokalen Bebauungsplan zu ermitteln.

Bei einem Notartermin muss ein EU-Bürger vor einem vereidigten Dolmetscher der polnischen Sprache begleitet werden, denn die Amtssprache in Polen Polnisch ist und sowohl die notarielle Urkunde sowie deren Abwicklung in polnischer Sprache vorgenommen werden soll.


Ausnahme gegenüber der allgemeinen Freiheit im Erwerb von Immobilien in Polen stellen die landwirtschaftlichen Flächen dar. Die polnischen und die EU-Bürger werden in diesem Zusammenhang gleichgestellt, d.h. die eingeführten Begrenzungen gelten für alle potenziellen Käufer, die an dem Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche interessiert sind.

Abhängig von der Fläche des zum Erwerb anvisierten Grundstücks ist es abzuwarten, ob die zuständige Agrarbehörde (Krajowy Ośrodek Wsparcia Rolnictwa) ihr zustehendes Erwerbsrecht ausüben wird. Bei solchen Rechtsgeschäften muss der Erwerb der landwirtschaftlichen Fläche in Form eines bedingten Kaufvorvertrags vorgenommen werden. Erst wenn die zuständige Agrarbehörde ihr Erwerbsrecht nicht ausübt, kann man die Abwicklung der Eigentumsübertragung bei dem Notar vornehmen. Unsere polnischen Anwälte beraten Sie gerne auch auf diesem Rechtsgebiet.

Das ewige Nießbrauchsrecht (użytkowanie wieczyste) des polnischen Rechts

 

In den polnischen Grundbüchern kann man relativ oft den Begriff „ewiges Nießbrauchsrecht“ anstatt Eigentumsrecht finden.

Das ewige Nießbrauchsrecht ist ein dingliches Recht des polnischen Sachenrechts, mit dem man eine „öffentliche“ Immobilie, d.h. eine Immobilie deren Eigentümer der Staat, Gebietskörperschaften und deren Verbände ist, belasten kann. Das ewige Nießbrauchsrecht ist mehr als ein einfaches dingliches Rechts oder eine normale Pacht aber es ist noch kein Eigentumsrecht. Im Unterschied zu dem Eigentumsrecht, bei dem der Eigentümer mit dem Grundstück frei und zeitlich unbegrenzt verfügen darf, gibt es bei dem ewigen Nießbrauch einige Einschränkungen.


Das ewige Nießbrauchsrecht entsteht durch den Abschluss eines einschlägigen Vertrags mit dem ewigen Nießbraucher. Der Vertrag kann maximal für 99 Jahre abgeschlossen werden, was dann auch um weitere 99 Jahre verlängert werden kann, wenn der Nießbraucher, oder seine Erben, es beantragen wird.


Das ewige Nießbrauchsrecht ist ein entgeltliches Recht.

Man muss im Auge behalten, dass in dem o.g. Vertrag immer festgelegt werden muss, zum welchen Zweck die Immobilie benutzt werden darf, bzw. bis wann dieser Zweck erfüllt werden soll. Falls dieses Zweck nicht erfüllt wird, so kann der Eigentümer dieses Recht aufheben.


Das ewige Nießbrauchsrecht ist ein Rechtsinstitut, das dem Eigentumsrecht sehr ähnlich ist aber der ewige Nießbrauch die Immobilie nur über eine bestimmte Zeit und zu dem vertraglich festgelegten Zweck verwenden darf. Unsere polnischen Anwälte beraten Sie gerne auch auf diesem Rechtsgebiet.


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