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Corona-Hilfe in Polen

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Neue Aufrechnungsregeln in Polen

Die neue Rechtslage schränkt die Zulässigkeit einer prozessuellen Einrede deutlich ein.


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POLNISCHEN UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMEN GEGEN COVID-19

 

Ähnlich wie anderen Ländern, versucht auch die polnische Regierung gegen extreme Covid-19-Folgen vorzugehen und die Wirtschaft an deren Funktionstüchtigkeit zu erhalten. Alle solche Maßnahmen werden in Polen als Anti-Krisen-Schild bezeichnet, der auch mehreren Änderungen und Aktualisierungen unterzogen wurde.

Man muss allerdings im Auge behalten, dass diese Förderungsmechanismen an besonders betroffene Wirtschaftsbereiche gerichtet sind. Viele dieser Mitteln sind vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet. Es ist auch wichtig, dass die Zuschüsse nicht nach den faktischen Gehältern der Arbeitnehmer, sondern nach dem Mindestlohn oder dem allgemeinen Durchschnittslohn bestimmt werden.


In Bezug auf die Zuschüsse zu dem Arbeitsentgelt können Unternehmer, die den Umsatzrückgang verzeichnet haben, solche Zuschüsse bei dem Fonds für Garantierte Arbeitnehmerleistungen (Fundusz Gwarantowanych Świadczeń Pracowniczych) beantragen.

Die polnische die Agentur für Industrieentwicklung (Agencja Rozwoju Przemysłu S.A) biete viele rückzahlbare Finanzförderung an, wie zum Beispiel Darlehen, Garantien, Bürgschaften oder Leasing (https://www.arp-tarcza.pl).


Obwohl aktuelle schwierige Zeit schnelle und effiziente Vorgehensweise voraussetzt, ist manchmal schwierig sich bei der Bürokratie durchzusetzen und den gestellten Förderungsantrag unverzüglich bearbeitet zu bekommen. Auch die vielen Voraussetzungen sowie recht komplizierte Unterlagen machen den Vorgang nicht unkompliziert.


Unser Team von polnischen Anwälten kann Ihnen bei diesen Vorgängen behilflich werden und Ihnen bei den Kontakten mit den polnischen Behörden unterstützen.


Einrede der Aufrechnung nach den neuen Regel des polnischen Zivilprozessrechts 2019


Einführung

Aus des langjährigen Prozesserfahrung unserer Kanzlei ergibt sich, dass die Einrede der Aufrechnung, neben der Verjährung und dem Verstoß gegen die guten Sitten, zu den häufigsten Verteidigungen gegen eine begründet Klage in Polen gehört. Mit der Aufrechnung versucht der Beklagte den Prozess teilweise auf eine andere Spur zu leiten und sich gegenüber dem Kläger mit einen Gegenanspruch zu währen.

Mit der letzten großen Gesetzesnovelle der polnischen Zivilprozessordnung vom 4. Juli 2019, hat der polnische Gesetzgeber die Zulässigkeit dieser Einrede deutlich eingeschränkt. Um die Änderungen übersichtlicher darzustellen, nimmt man in diesem Aufsatz einen kurzen Bezug auf die alte Rechtslage und gleichzeitig schildert man die einschlägigen Änderungen.

 

Alte Rechtslage

In der alten Rechtslage hatte der Beklagte die Möglichkeit jeden Anspruch gegen den Kläger in dem Prozess zur Aufrechnung geltend zu machen. Ein solcher Anspruch musste somit nur die Voraussetzungen des materiellen Rechts, d.h. des polnischen Zivilgesetzbuches, erfüllen. Damit sind folgende Voraussetzungen des art. 498 des polnischen BGB gemeint:

1.      beide Parteien sind gleichzeitig Schuldner und Gläubiger der Gegenpartei;

2.      die gegenseitigen Ansprüche haben die gleiche Form (Geldanspruch oder Gattungsschuld der gleichen Art);

3.      die gegenseitigen Ansprüche sind fällig;

4.      beide Ansprüche dürfen vor dem Gericht geltend gemacht werden.

Steht somit dem Beklagten ein solcher Anspruch gegen den Kläger zu und wird dieser Anspruch hinreichend bewiesen, so wird die Einrede der Aufrechnung in dem Prozess ihre Wirkung entfalten und damit wird die Rechtsfolge der Aufrechnung eintreten, d.h. die niedrigere Forderung erlischt.  

 

Neue Rechtslage

Die neue Rechtslage schränkt die Zulässigkeit einer solchen Einrede deutlich ein. Neben den Voraussetzungen des materiellen Rechts, werden der Aufrechnung zusätzliche Voraussetzungen des Prozessrechts gestellt und zwar:

5.      Voraussetzungen des materiellen Rechts aus den Punkten 1-4 oben;

6.      alternative Voraussetzungen der prozessualen Aufrechnung:

a.      der Anspruch des Beklagten ergibt sich aus dem gleichen Rechtsverhältnis, wie der Anspruch des Klägers; oder

b.      der Anspruch des Beklagten ist unstrittig; oder

c.      der Anspruch des Beklagten ist nachgewiesen anhand eines Dokuments, das nicht nur von dem Beklagten stammt.

Wie man sieht, es werden alle möglichen Ansprüche des Beklagten aus dem Kreis von zulässigen Aufrechnungen im Rahmen eines Zivilprozessrechts ausgeschlossen. Der Kreis solcher Einreden wird deutlich eingeschränkt. Auch wenn der Beklagte seinen Anspruch zur Aufrechnung nicht stellen darf, hat er immerhin die Möglichkeit ein separates Verfahren gegen seinen Kläger einleiten und den Kläger zu einem Beklagten in diesem neuen Verfahren machen.

 

Schlussfolgerungen

Der neue Aufbau der Einrede der Aufrechnung soll der Beschleunigung von Prozessen dienen. Das Gericht wird sich dank dieser Novelle nur auf solche Ansprüche konzentrieren, die entweder:

·        in einem engen Zusammenhang stehen, d.h. sie ergeben sich aus dem gleichen Rechtsverhältnis; oder

·        unstrittig sind, d.h. der Kläger hat den Anspruch des Beklagten anerkannt und zugegeben, dass er gleichzeitig auch Schuldner seines eignen Schuldners (des Beklagten) ist; oder

·        sie in unabhängigen Dokumenten nachgewiesen sind, d.h. die Beweisführung in diesem Zusammenhang ist deutlich eingeschränkt.

 

Damit wird auch verhindert, dass in einem einzigen Prozess zwei Streitigkeiten von dem Gericht entschieden werden sollen, was heutzutage oftmals der Fall ist, was das Verfahren unangemessen in die Länge gezogen hatte und solche Verfahren äußerst aufwendig machte. Unsere polnischen Anwälte beraten Sie gerne auch auf diesem Rechtsgebiet.

 

Team Kozlowski, polnische Rechtsanwaltskanzleien machen den Vorgang nicht unkompliziert.


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